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Steuerbezug und USt-IdNr. in JTL ERP 2.2: Liefer- oder Rechnungsadresse richtig einstellen

René Schwabe ·

Zwei Lieferscheine auf einer Edelstahl-Durchreiche, daneben eine Messingwaage mit zwei Päckchen in Packpapier und ein aufgeschlagenes Kassenbuch

Wer an Firmenkunden im EU-Ausland verkauft, kennt das Problem: Die Rechnung geht an die Zentrale in einem Land, die Ware an ein Lager in einem anderen. Bisher hat JTL ERP (früher JTL-Wawi) in solchen Fällen nicht immer die passende USt-IdNr. gezogen, und man musste von Hand nachrechnen. Mit JTL ERP 2.2 legst du laut JTL fest, ob Steuer und USt-IdNr. aus der Liefer- oder der Rechnungsadresse kommen, welche USt-IdNr. eines Kunden gilt, und kannst das per Workflow automatisch setzen. Hier zeigen wir, wie du das einrichtest.

Das Wichtigste in Kürze

Thema Was gilt in JTL ERP 2.2
Steuerbezug Je Vorgang wählbar: Lieferadresse (Standard) oder Rechnungsadresse
USt-IdNr. des Kunden Laut JTL je Kunde festlegbar, welche USt-IdNr. steuerlich verwendet wird
Neuberechnung Ändert sich der Steuerbezug, rechnet JTL ERP die Steuer neu, Brutto oder Netto bleibt erhalten
Automatik Steuerbezug lässt sich bei der Auftragserstellung per Workflow setzen
Gilt für Aufträge, Angebote und Abonnements
Wichtig für EU-B2B-Geschäft mit abweichender Liefer- und Rechnungsadresse, Dreiecksgeschäfte
Mindestversion JTL ERP 2.2.0, wir empfehlen 2.2.1

Was ist neu am Steuerbezug?

Laut dem Release-Beitrag von JTL bringt JTL ERP 2.2 drei Bausteine:

  1. USt-IdNr. je Kunde wählen: Hat ein Kunde mehrere USt-IdNr., etwa eine deutsche und eine österreichische, bestimmst du, welche steuerlich verwendet wird. Im Changelog heißt das „Steuern, welche Umsatzsteueridentnummer des Kunden steuerlich verwendet wird“, für Aufträge, Angebote und Abonnements.
  2. Steuerbezug im Vorgang: Im Vorgang legst du fest, ob Steuerbezug und USt-IdNr. aus der Lieferadresse oder aus der Rechnungsadresse abgeleitet werden.
  3. Automatische Neuberechnung: Stellst du den Steuerbezug um, berechnet JTL ERP die Steuer laut JTL neu und behält dabei den Brutto- oder Nettobetrag bei. Die manuelle Nachberechnung fällt weg.

Wann zählt welche Adresse?

Bei Warenlieferungen richtet sich die Umsatzsteuer in der Regel danach, wohin die Ware geht. Deshalb ist in JTL ERP die Lieferadresse voreingestellt. Die Rechnungsadresse ist laut JTL-Guide für Sonderfälle gedacht. Typische Fälle aus unserer Praxis:

Fall Steuerbezug Worauf achten
Privatkunde, Rechnung und Lieferung an dieselbe Adresse Lieferadresse Nichts zu tun, Standard passt
Firmenkunde im EU-Ausland, Lieferung direkt dorthin Lieferadresse Gültige ausländische USt-IdNr. muss am Kunden hinterlegt und geprüft sein
Rechnung an Zentrale im EU-Ausland, Lieferung an Filiale in Deutschland Lieferadresse Ware bleibt im Inland, die Rechnung braucht in der Regel deutsche Umsatzsteuer
Kunde mit mehreren USt-IdNr. in verschiedenen Ländern Je nach Fall Am Kunden festlegen, welche USt-IdNr. steuerlich gilt
Reihen- und Dreiecksgeschäfte Mit Steuerberatung festlegen Laut JTL greift hier die neue Logik, damit die steuerrechtlich passende USt-IdNr. verwendet wird

Welche Adresse in deinem Fall richtig ist, klärst du am besten einmal grundsätzlich mit deiner Steuerberatung. Danach kannst du die Regel in JTL ERP fest hinterlegen.

So stellst du den Steuerbezug im Auftrag ein

Laut JTL-Guide findest du die Einstellung in den Auftragsdetails:

  1. Auftrag öffnen und die Registerkarte Details wählen.
  2. Im Bereich Steuern im Feld USt. berechnen anhand von zwischen Lieferadresse und Rechnungsadresse wählen.
  3. Bei Bedarf eine Sonderbehandlung setzen: Reverse-Charge-Verfahren, Umsatzsteuerbefreit oder Umsatzsteuerpflichtig.
  4. Prüfen, ob die Beträge stimmen. Nach dem Umstellen rechnet JTL ERP die Steuer neu.
  5. Erst danach die Rechnung erstellen.

Das Gleiche geht in Angeboten und Abonnements. Ist die Rechnung schon geschrieben, hilft nur Stornieren und neu Erstellen.

So hinterlegst du die USt-IdNr. richtig

Damit die richtige Nummer gezogen wird, müssen die Daten an zwei Stellen stimmen:

Wo Was Menüpfad laut JTL-Guide
Am Kunden USt-IdNr. des Kunden, bei mehreren die steuerlich verwendete festlegen Kundenstammdaten
In deiner Firma Eigene USt-IdNr. je Land, aus dem du versendest Admin > Global: Firmen-/E-Mail-Einstellungen, Registerkarte Umsatzsteuer-Identnummern
In der Steuerverwaltung Welche eigene USt-IdNr. auf B2C- und B2B-Belegen erscheint Admin > Steuern > Steuerverwaltung, Felder Ausgewiesene USt-IdNr.-B2C und -B2B

Prüfe die USt-IdNr. deiner EU-Kunden außerdem regelmäßig über die Prüfung in den Kundenstammdaten. Laut Changelog hat JTL mit 2.2 einen Fehler behoben, bei dem diese Prüfung für deutsche Firmen mit Kunden im EU-Ausland kein Ergebnis lieferte.

Steuerbezug per Workflow automatisch setzen

Von Hand am Auftrag umzustellen, geht bei einzelnen Fällen. Hast du feste Kunden mit abweichender Liefer- und Rechnungsadresse, lohnt sich ein Workflow. Laut JTL lässt sich der Steuerbezug bei der Auftragserstellung per Workflow setzen. So gehst du vor:

  1. Workflow anlegen: Unter Admin > Workflows in der Kategorie Aufträge einen Workflow für das Ereignis Erstellt anlegen.
  2. Bedingungen festlegen: Den Workflow eng fassen, damit er nur die gewünschten Aufträge trifft. Bewährt haben sich:
Bedingung Zweck
Rechnungsadresse ungleich Lieferadresse (Auftrag.Stammdaten.IstRechnungsadresseUngleichLieferadresse gleich Wahr) Nur Aufträge mit abweichender Adresse
Kundengruppe gleich deiner B2B-Gruppe Privatkunden ausschließen
Kundennummer oder Kundenkategorie Nur die Kunden, für die die Regel mit der Steuerberatung abgestimmt ist
  1. Aktion wählen: Als Aktion den Steuerbezug auf die gewünschte Adresse setzen.
  2. Testen: Einen Testauftrag anlegen und in der Registerkarte Details prüfen, ob der Steuerbezug stimmt und die Steuer richtig berechnet ist.
  3. Kontrolle einbauen: Optional eine zweite Aktion, die den Auftrag farblich markiert. So sieht dein Team auf einen Blick, wo der Workflow gegriffen hat.

Mehr zu Workflows und typischen Beispielen findest du auf unserer Seite zu JTL Workflows.

Alte Aufträge prüfen

Hast du Steuereinstellungen geändert, stehen in bereits angelegten Aufträgen oft noch die alten Werte. Laut JTL-Guide gibt es dafür in der Steuerverwaltung die Schaltfläche Vorgänge prüfen. Sie zeigt für einen Zeitraum je Auftrag die IST-USt-IdNr. und die SOLL-USt-IdNr. nach aktueller Einstellung. Mit Korrigieren werden markierte Vorgänge bereinigt. Achtung: Bestehende Rechnungen und Rechnungskorrekturen werden dabei storniert und neu erstellt. Stimme das vorher mit deiner Buchhaltung ab.

Checkliste nach dem Update auf 2.2

Schritt Erledigt, wenn
Update auf JTL ERP 2.2.1 Alle Arbeitsplätze und Dienste laufen auf derselben Version
Eigene USt-IdNr. je Versandland In den Firmeneinstellungen vollständig gepflegt
USt-IdNr. der EU-Firmenkunden Hinterlegt, geprüft, bei mehreren die steuerlich verwendete festgelegt
Regel für abweichende Adressen Mit der Steuerberatung abgestimmt
Workflow Angelegt und mit einem Testauftrag geprüft
Alte Vorgänge Mit „Vorgänge prüfen“ kontrolliert
E-Rechnung Test-E-Rechnung für einen EU-Kunden im Validator geprüft

Was 2.2 sonst noch bringt, steht in unserem Beitrag zu den Neuerungen in JTL ERP 2.2. Wenn du ab 2027 E-Rechnungen verschicken musst, hilft dir unser Beitrag zur E-Rechnung in JTL ERP.

Wir richten es für dich ein

Wir aktualisieren dein JTL ERP, pflegen die Steuereinstellungen und bauen den passenden Workflow, abgestimmt auf die Vorgaben deiner Steuerberatung. Danach prüfen wir die ersten Aufträge gemeinsam mit dir.

Dieser Beitrag zeigt die Einstellungen in JTL ERP und ersetzt keine Steuerberatung.

Schreib uns, wenn deine Rechnungen an EU-Firmenkunden die falsche Steuer zeigen.

Hilfe bei der Umsetzung?

Wir richten das gern für dich ein.